{"id":26,"date":"2017-09-29T11:46:23","date_gmt":"2017-09-29T09:46:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.dwarsloeper.org\/wordpress\/?page_id=26"},"modified":"2020-04-23T21:35:20","modified_gmt":"2020-04-23T19:35:20","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.dwarsloeper.org\/wordpress\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h3>\u00a7 1 Name, Sitz, Farben und Stander<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Seepfadfinderstamm Dwarsl\u00f6per e.V.&#8220;, abgek\u00fcrzt: SPSD (nachstehend kurz mit \u2018Verein\u2019 bezeichnet). Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<br \/>\nSitz des Vereins ist L\u00fcbeck<\/li>\n<li>Die Farben des Vereins sind blau-gold.<\/li>\n<li>Der Stander zeigt die blaue Rautenlilie im Steuerrad auf goldenem Grund.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 2 Zweck<\/h3>\n<ol>\n<li>Zweck des Vedurch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung zum Jahresende, gerichtet an ein Vorstandsmitglied,reins ist, unter Ausschlu\u00df parteipolitischer, konfessioneller und wirtschaftlicher Ziele, mit Hilfe des Mediums Segeln die Erziehung junger Menschen nach den Grunds\u00e4tzen der internationalen Pfadfinderbewegung zu weltoffenen, kritischen, engagierten, verantwortungsbewu\u00dften und toleranten B\u00fcrgern eines demokratischen Staates zu f\u00f6rdern.<\/li>\n<li>In diesem Bestreben betreibt und f\u00f6rdert er\n<ul>\n<li>die seglerisch, seem\u00e4nnische Ausbildung f\u00fcr den Erwerb der DSV- F\u00fchrerscheine,<\/li>\n<li>nationale und internationale Segelfreizeiten,<\/li>\n<li>das Segeln als Mannschaftssport,<\/li>\n<li>das Fahrtensegeln,<\/li>\n<li>die Teilnahme der Mitglieder an nationalen und internationalen Segelsportma\u00dfnahmen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Dazu tr\u00e4gt der Verein die Arbeit der Gruppen des Seepfadfinderstammes Dwarsl\u00f6per (nachstehend kurz mit `Stamm\u00b4 bezeichnet), der sich eine eigene <a href=\"https:\/\/www.dwarsloeper.org\/wordpress\/stammesordnung\/\">Stammesordnung<\/a> im Rahmen dieser Satzung gibt.<\/li>\n<li>Der Verein f\u00fchrt desweiteren alle ihm zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinenden Ma\u00dfnahmen durch. Er ist Rechts- und Verm\u00f6genstr\u00e4ger des Stammes.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts `Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u00b4 der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h3>\u00a7 4 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h3>\u00a7 5 Mitgliedschaft<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Verein unterscheidet\n<ul>\n<li>ordentliche Mitglieder<\/li>\n<li>Stammesmitglieder<\/li>\n<li>\u00be &#8211; Mitglieder.<\/li>\n<li>F\u00f6rdermitglieder<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Ordentliche Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen sowie sonstige Personenvereinigungen werden. Die Stammesmitgliedschaft bleibt den Mitgliedern des Stammes vorbehalten.\n<ul style=\"list-style-type: none;\">\n<li>2a. \u00be-Mitglieder nehmen z.B. bedingt durch Studium oder Ausbildung nur noch in reduzierter Form am Vereinsleben teil, d.h. lediglich an einigen besonderen Aktivit\u00e4ten und Fahrten des Vereins bzw. Stammes im Jahr, vorausgesetzt, es sind ausreichend Teilnehmerpl\u00e4tze vorhanden. Daf\u00fcr unterliegen sie geringeren finanziellen und arbeitsdienstlichen Pflichten. Der Wechsel in eine \u00be-Mitgliedschaft ist durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand zum Jahresende mit Wirkung f\u00fcr das folgende Jahr m\u00f6glich.<\/li>\n<li>2b. F\u00f6rdermitglieder f\u00f6rdern die Aufgaben und Ziele des Vereins im wesentlichen durch ihre finanzielle Unterst\u00fctzung. Sie nehmen infolgedessen keine Leistungen des Vereins in Anspruch und k\u00f6nnen kein Amt im Vorstand oder im Stammesrat aus\u00fcben. Der Wechsel in eine F\u00f6rdermitgliedschaft ist durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand zum Jahresende mit Wirkung f\u00fcr das folgende Jahr m\u00f6glich.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>\u00dcber den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der zustimmenden Entscheidung des Vorstandes, die dem Neumitglied nicht ausdr\u00fccklich mitgeteilt werden mu\u00df.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet\n<ul>\n<li>mit dem Tod des Mitglieds,<\/li>\n<li>durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung zum Jahresende, gerichtet an ein Vorstandsmitglied,<\/li>\n<li>mit dem Tod des Mitglieds,<\/li>\n<li>durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung zum Jahresende, gerichtet an ein Vorstandsmitglied,<\/li>\n<li>durch Streichung von der Mitgliederliste,<\/li>\n<li>durch Ausschlu\u00df aus dem Verein.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Juristische Personen und sonstige Personenvereinigungen machen zur Aus\u00fcbung ihrer Rechte und Pflichten dem Vorstand einen st\u00e4ndigen Beauftragten namhaft. Die st\u00e4ndigen Beauftragten der korporativen Mitglieder &#8211; nicht aber diese Mitglieder selbst &#8211; k\u00f6nnen in die Organe des Vereins gew\u00e4hlt werden. Bei Widerruf ihrer Beauftragung scheiden sie aus dem Organ aus. Eine Nachbenennung f\u00fcr den Rest der Amtsperiode hat unverz\u00fcglich zu erfolgen.<\/li>\n<li>Die Mitglieder des Stammes sind gleichzeitig Mitglieder des Vereins. Ihre Interessen werden durch den Stammesf\u00fchrer und ein weiteres Stammesmitglied als st\u00e4ndige Beauftragte mit jeweils einer Stimme auf der Mitgliederversammlung wahrgenommen. Der Stammesf\u00fchrer und der weitere Beauftragte k\u00f6nnen in die Organe des Vereins gew\u00e4hlt werden. Bei Widerruf ihrer Beauftragung scheiden sie aus dem Organ aus. Eine Nachbenennung f\u00fcr den Rest der Amtsperiode hat unverz\u00fcglich durch den Stammesrat zu erfolgen. Nach dem Auslaufen der Stammesmitgliedschaft durch die Vollendung des 19. Lebensjahres (Pkt. 1.3 Nr. 4 der Stammesordnung) wird das ehemalige Stammesmitglied automatisch ordentliches Mitglied des Vereins.<\/li>\n<li>Von der Mitgliederliste wird gestrichen, wer trotz Mahnung und Fristsetzung mit der Zahlung seiner finanziellen Verpflichtungen im R\u00fcckstand ist. \u00dcber die Streichung befindet der Vorstand.<\/li>\n<li>Der Ausschlu\u00df ist m\u00f6glich, wenn ein Mitglied den Vereinsinteressen zuwiderhandelt oder dessen Ansehen sch\u00e4digt. \u00dcber den Ausschlu\u00df entscheidet der Vorstand.<\/li>\n<li>Ein ausgetretenes, ein von der Mitgliederliste gestrichenes oder ein ausgeschlossenes Mitglied hat keine Anspr\u00fcche an das Vereinverm\u00f6gen, au\u00dfer aus einem schriftlichen Vertrag.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 6 Beitrag und Aufnahmegeb\u00fchr, Umlagen und Arbeitsstunden<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung kann die Leistung eines Jahresbeitrags, der jeweils am 1. Januar eines Jahres im voraus f\u00e4llig ist, verpflichtend festlegen. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. In besonderen F\u00e4llen kann der Vorstand den Beitrag erm\u00e4\u00dfigen oder erlassen.<\/li>\n<li>Bei Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Geb\u00fchr erhoben, deren H\u00f6he von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. In besonderen F\u00e4llen kann der Vorstand die Aufnahmegeb\u00fchr erm\u00e4\u00dfigen oder erlassen.\n<ul style=\"list-style-type: none;\">\n<li>2a. Bei Neumitgliedern werden der anteilige Jahresbeitrag f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr (gerechnet ab dem Monat der erstmaligen Inanspruchnahme von Vereinsleistungen) sowie die Aufnahmegeb\u00fchr sofort f\u00e4llig. Sofern die <a href=\"https:\/\/www.dwarsloeper.org\/wordpress\/finanzordnung\/\">Finanzordnung<\/a> die j\u00e4hrliche Leistung von Arbeitsstunden vorsieht, sind diese ebenfalls anteilig zu leisten.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Zur F\u00f6rderung des Vereinszwecks kann die Mitgliederversammlung eine Umlage beschlie\u00dfen und deren H\u00f6he festlegen. In besonderen F\u00e4llen kann der Vorstand die H\u00f6he der Umlagen erm\u00e4\u00dfigen oder sie ganz erlassen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung kann die Leistung von Arbeitsstunden beschlie\u00dfen, deren Anzahl pro Jahr festlegen, den Verg\u00fctungsmodus und die Verg\u00fctungsh\u00f6he f\u00fcr nicht geleistete Arbeitsstunden bestimmen. In besonderen F\u00e4llen kann der Vorstand die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden verringern oder sie ganz erlassen.<\/li>\n<li>Beitr\u00e4ge und Geb\u00fchren aller Art k\u00f6nnen nicht gegen Forderungen aufgerechnet werden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft vor Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres sind die durch die Mitgliedschaft begr\u00fcndeten Verpflichtungen in vollem Umfang zu erf\u00fcllen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 7 Organe<\/h3>\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand, der Beirat und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h3>\u00a7 8 Vorstand<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer als dessen Stellvertreter und dem Kassenwart. Er f\u00fchrt die Vereinsgesch\u00e4fte und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/li>\n<li>Der Vorsitzende und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer vertreten den Verein im Sinne des \u00a7 26 BGB und zwar jeder einzeln, der Stellvertreter jedoch nur bei Verhinderung des Vorsitzenden.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, bestellt der Vorstand ein Ersatzmitglied f\u00fcr den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.<\/li>\n<li>Die Bestellung eines Vorstandsmitglieds kann vor Ablauf dieser drei Jahre nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch die Mitgliederversammlung und in dringenden F\u00e4llen durch den Vorsitzenden mit nachtr\u00e4glicher Genehmigung der Mitgliederversammlung widerrufen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 9 Beirat<\/h3>\n<p>Der Beirat besteht aus h\u00f6chstens f\u00fcnf Personen. Sie k\u00f6nnen durch den Vorstand f\u00fcr die Dauer der Amtsperiode des Vorstandes berufen werden. Der Beirat ber\u00e4t und unterst\u00fctzt den Vorstand bei dessen Arbeit.<\/p>\n<h3>\u00a7 10 Mitgliederversammlung<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist j\u00e4hrlich, im ersten Quartal des Gesch\u00e4ftsjahres vom Vorsitzenden unter Einhaltung einer Ladungsfrist von 14 Tagen schriftlich einzuberufen. Dabei ist die festgesetzte Tagesordnung bekanntzugeben.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge zur Tagesordnung m\u00fcssen sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen sein.<\/li>\n<li>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist beschlu\u00dff\u00e4hig. \u00dcber die Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/li>\n<li>Der Vorsitzende hat unverz\u00fcglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Viertel der Mitglieder schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde verlangt wird.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:\n<ul>\n<li>Wahl des Vorstandes,<\/li>\n<li>Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts des Vorstandes,<\/li>\n<li>Erteilung der Entlastungen,<\/li>\n<li>Genehmigung des Haushaltsplans,<\/li>\n<li>Festsetzung der Aufnahmegeb\u00fchr, des Mitgliedsbeitrags, der H\u00f6he einer Umlage,<\/li>\n<li>Beschlu\u00dffassung \u00fcber die Leistung von Arbeitsstunden, deren Anzahl pro Jahr, deren Verg\u00fctungsmodus und -h\u00f6he bei Nichtableistung,<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins; hierbei ist eine Mehrheit von drei Viertel der Erschienenen notwendig,<\/li>\n<li>Abberufung von Vorstandsmitgliedern,<\/li>\n<li>Wahl der Kassenpr\u00fcfung,<\/li>\n<li>Best\u00e4tigung des Stammesf\u00fchrers und Annahme der Stammesordnung bei Einw\u00e4nden seitens des Vorstands.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 11 Kassenpr\u00fcfer<\/h3>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder zwei Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr die Amtsdauer von drei Jahren. Zum Kassenpr\u00fcfer k\u00f6nnen nur Mitglieder gew\u00e4hlt werden, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren. Die Kassenpr\u00fcfer sollen die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Buchf\u00fchrung sachlich und rechnerisch pr\u00fcfen, diese durch ihre Unterschrift best\u00e4tigen, der Mitgliederversammlung hier\u00fcber berichten und sich zur Frage der Entlastung des Kassenwartes erkl\u00e4ren.<\/p>\n<h3>\u00a7 12 Sonstiges<\/h3>\n<p>Der Verein kann bei Vereinen \u00e4hnlicher Zielsetzung korporatives Mitglied werden.<\/p>\n<h3>\u00a7 13 Aufl\u00f6sung<\/h3>\n<p>Im Falle einer Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen zur H\u00e4lfte an die Hansestadt L\u00fcbeck. Es ist ausschlie\u00dflich und unmittelbar im Sinne des Vereinszweckes, d. h. zur F\u00f6rderung der interkonfessionellen, den Idealen des Weltpfadfindertums verbundenen, freien Jugendarbeit zu verwenden. Die andere H\u00e4lfte f\u00e4llt an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbr\u00fcchiger, die es satzungsgem\u00e4\u00df nur f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke verwenden darf. Entsprechende Beschl\u00fcsse d\u00fcrfen erst nach vorheriger Zustimmung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Diese Neufassung der Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 18. M\u00e4rz 2001 beschlossen.<\/p>\n<p>Der Verein ist am 15. 12. 1986 unter der Nummer 1640 beim Amtsgericht L\u00fcbeck eingetragen worden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz, Farben und Stander Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Seepfadfinderstamm Dwarsl\u00f6per e.V.&#8220;, abgek\u00fcrzt: SPSD (nachstehend kurz mit \u2018Verein\u2019 bezeichnet). Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Sitz des Vereins ist L\u00fcbeck Die Farben des Vereins sind blau-gold. 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