Finanzordnung

(Stand 2012)

1 Arten der Mitgliedschaft

Folgende Mitgliedsgruppen werden unterschieden:

  • Stammesmitglieder (Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr)
  • Ordentliche Mitglieder (Erwachsene)
  • ¾ – Mitglieder
  • Fördermitglieder

2 Beiträge und Gebühren

2.1 Mitgliedsbeiträge

  • Ordentliche Mitglieder und Stammesmitglieder zahlen Euro 80 Jahresbeitrag.
  • ¾ – Mitglieder zahlen Euro 60 Jahresbeitrag.
  • Fördermitglieder zahlen Euro 45 Jahresbeitrag.

2.2 Aufnahmegebühr

Jedes neue (Stammes-) Mitglied zahlt eine einmalige Aufnahmegebühr von Euro 50.

2.3 Arbeitsstunden

Jedes Mitglied / Stammesmitglied hat 12 Arbeitsstunden im Jahr zu erbringen; Wölflinge und Trolle jedoch nur 6 Arbeitsstunden. Nicht abgeleistete Arbeitsstunden werden nach Ablauf des Jahres mit Euro 7,50 pro Stunde in Rechnung gestellt. ¾ – Mitglieder und Fördermitglieder müssen keine Arbeitsstunden leisten.

3 Fälligkeit der Beiträge und Gebühren

Der Jahresbeitrag ist am 1. Januar eines Jahres im voraus fällig und wird jeweils am 15. 3. per Bankeinzug eingezogen.

Bei Neumitgliedern im laufenden Geschäftsjahr werden der anteilige Jahresbeitrag und die Aufnahmegebühr sofort fällig. Bei ihnen richtet sich die Höhe des noch zu zahlende Jahresbeitrags gemäß Vereinssatzung nach den Zeitpunkt des erstmaligen Erscheinens des Neumitglieds (monatlich Euro 6,60 bis Jahresende). Arbeitsstunden sind ebenfalls anteilig zu leisten

4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die in der Vereinssatzung unter § 5 aufgeführten Arten der Beendigung der Mitgliedschaft entbinden das Mitglied nicht von seinen eingegangenen Verpflichtungen für das laufende Geschäftsjahr.

 

Seepfadfinderstamm Dwarslöper e.V.