Unsere Vereinsverfassung besteht aus den folgenden Komponenten:
Die Stammeskonzeption enthält das Selbstverständnis des Stammes und die Ziele unserer Arbeit.
Das rechtliche Verhältnis der Mitglieder zum Verein ist in der Satzung niedergelegt, die von jedem Mitglied beim Beitritt anerkannt wird und damit rechtsverbindlich wird. Aus ihr ergeben sich für alle Rechte und Pflichten; sie stellt damit den vereinsrechtlichen Teil der Verfassung dar.
Die Finanzordnung stellt noch einmal übersichtlich die Beiträge und Arbeitsdienstverpflichtungen für alle dar, die jedes Jahr neu von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Als Organisationsgrundlage für den Stamm, der „Jugendabteilung“ des Vereins, dient die Stammesordnung. In ihr sind vor allem organisatorische Regelungen der Arbeit des Stammes und seiner Struktur festgehalten.