Stammesordnung

(Organisationsgrundlage der Stammesarbeit)

1 Mitgliedschaft

1.1 Mitglieder des Seepfadfinderstammes Dwarslöper können Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr werden, die sich dem Stamm anschließen und die Stammesverfassung anerkennen. Der Beitritt ist schriftlich zu erklären und muß bei Minderjährigen die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten enthalten. Mit der Beitrittserklärung wird gleichzeitig eine Stammesmitgliedschaft im Verein „Seepfadfinderstamm Dwarslöper e. V.“ beantragt.

1.2 Nach Ablauf der Probezeit erfolgt die Aufnahme durch das freiwillige Ablegen des Versprechens.

1.3 Die Mitgliedschaft im Stamm endet

  • durch schriftliche Austrittserklärung zum Jahresende, gerichtet an die Stammesführung,
  • durch automatisches Erlöschen,
  • durch Streichung von der Mitgliederliste,
  • durch Vollendung des 19. Lebensjahres,
  • durch Ausschluß und
  • durch Tod des Mitglieds.

1.4 Die Mitgliedschaft im Stamm erlöscht automatisch, wenn eine Mitgliedschaft im einer ähnlichen oder gleichen Korporation wie dem Stamm erworben wird (Doppelmitgliedschaft). Das automatische Erlöschen wird durch die Stammesführung festgestellt.

1.5 Von der Mitgliederliste wird gestrichen, wer trotz Mahnung und Fristsetzung mit der Zahlung seiner finanziellen Verpflichtungen im Rückstand ist. Über die Streichung befindet der Vorstand.

1.6 Der Ausschluß ist möglich, wenn ein Mitglied den Stammesinteressen zuwider handelt oder dessen Ansehen schädigt. Über den Ausschluß entscheidet der Stammesrat. Vor dem Ausschluß ist das Mitglied zu hören.

1.7 Ausweise, Halstücher und Abzeichen sind Eigentum des Stammes und beim Ausscheiden unaufgefordert und ohne Wertersatz an den Stamm zurückzugeben.

1.8 Beurlaubungen über ein halbes Jahr hinaus werden vom Stammesrat ausgesprochen. Zwangsbeurlaubungen können vom Stammesführer verfügt werden. Dadurch werden Führer und Inhaber von Ämtern ihrer Rechte und Pflichten vorläufig enthoben. Zwangsbeurlaubungen bedürfen umgehend der nachträglichen Zustimmung durch den Stammesrat. Ein Austritt aus dem Stamm kann nicht `gruppenweise´, sondern nur als Einzelmitglied erfolgen.

1.9 Jedes Stammesmitglied ist verpflichtet, eine einmalige Aufnahmegebühr und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, deren Höhe in der Mitgliederversammlung festgesetzt wird, zu entrichten, und ist insbesondere verpflichtet, an Arbeitseinsätzen zur Erhaltung und Pflege des Bootsparks und des sonstigen Materials teilzunehmen. Die Arbeitseinsätze werden nach Art und Umfang durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Weiteres regelt die Finanzordnung des Vereins.

2 Aufbau

2.1 Im Stamm werden Altersstufen unterschieden. Zu einer Altersstufe gehört ein Stammesangehöriger aufgrund seines Lebensalters und seiner Reife. Die Gliederung in Altersstufen ermöglicht es, Mittel und Methoden dem jeweiligen Entwicklungsstand anzupassen.

2.2 Die etwa 7 bis 10jährigen Stammesmitglieder bilden die Wölflingsstufe,
die 10 bis 13jährigen die Trollstufe,
die 13 bis 16jährigen Pfadfinder die Pfadfinderstufe.
Die 16 bis 18jährigen stellen die Roverstufe dar.
Die über 19jährigen Stammesmitglieder finden Eingang in den Trägerverein „Seepfadfinderstamm Dwarslöper e. V.“.

2.3 In allen Altersstufen können Mädchen und Jungen gemeinsam einer Gruppe angehören. In der Pfadfinderstufe haben sich jedoch nach Mädchen und Jungen getrennte Gruppen als sinnvoll erwiesen.

2.4 Die Wölflinge versprechen bei ihrer Aufnahme in den Stamm:

Ich versprech, daß ich mein Bestes tue, ein guter Freund bin und mit Euch nach den Wölflingsregeln lebe.

Die Wölflingsregeln lauten:

  • Der Wölfling folgt dem ´Alten Wolf`.
  • Der Wölfling nimmt Rücksicht auf andere und hilft, wo er kann.

Das Wölflingsleben wird durch das Spiel bestimmt. Eine Spielidee ist das Dschungelbuch von R. Kipling. Spielerisch wachsen die Wölflinge in die Pflichten der Trolle hinein. Bestandteil des spielerischen Lernens in der Wölflingsstufe ist die Probenarbeit Es werden die Jungwolf-, die Sternwolf- und die Stammwolfprobe unterschieden. Die Proben sind im Ausbildungsleitfaden näher erläutert.

Die Meute ist die geschlossene Gruppierung der Wölflinge. Sie besteht aus mehreren Rudeln, die Spielgemeinschaften darstellen und jeweils 6 – 8 Wölflinge umfassen. Dem Stamm können mehrere Meuten angehören. Die Meute wird von einem vom Stammesführer eingesetzten und vom Stammesrat bestätigten Meutenführer geleitet. Der Meutenführer ernennt im Einvernehmen mit den Rudeln die Leitwölfe.

2.5 Die Pfadfinder geloben im Pfadfinderversprechen, das nach einer angemessenen Zeit der Zugehörigkeit in feierlicher Form vom Stammesführer abgenommen wird:

Ich verspreche mein Bestes zu tun, jederzeit und allen Menschen zu helfen, und nach den Pfadfinderregeln zu leben.

Grundlegend für die Pfadfinderstufe sind die Pfadfinderregeln, entwickelt aus den zehn Pfadfindergesetzen Baden-Powells:

  • Ich will zuverlässig sein und zu meinem Wort stehen.
  • Ich will hilfsbereit sein und für andere eintreten.
  • Ich will durch Achtung und partnerschaftliches Verhalten zum guten Miteinander aller Menschen beitragen.
  • Ich will Rücksicht nehmen und verständnisvoll sein.
  • Ich will die Natur schützen und sie erhalten.
  • Ich will zuversichtlich sein und Schwierigkeiten nicht ausweichen.
  • Ich will mich bemühen, einfach und bewußt zu leben.
  • Ich will überlegt und selbstbeherrscht handeln.
  • Ich will Verantwortung übernehmen und mich für die Gemeinschaft engagieren.
  • Ich will offen für neue Wege sein.

Ca. zehn Pfadfinder finden sich zu einer Backschaft zusammen, die verantwortlich durch einen vom Stammesrat bestätigten Führer geführt wird.

Die Pfadfinderstufe beginnt bei den Jüngeren spielerisch und ist bei den Älteren durch ein stärkeres Öffnen zur Gesellschaft hin gekennzeichnet. Sie will mit pfadfinderischen und altersgemäßen Mitteln ein kritisches Auseinandersetzen mit und ein Teilhaben an dieser Umwelt wachrufen und fördern. In der Backschaft hat jedes Mitglied eine Aufgabe zu erfüllen, durch die es einen Teil der Verantwortung für das Leben der Gemeinschaft übernimmt. Das Erlebnis steht im Vordergrund.

Bestandteil der Ausbildung in der Pfadfinderstufe ist die Probenarbeit. Es werden die I.-, II.-, und die III.-Grad Probe unterschieden. Die Anforderungen und die vorgesehenen Zeichen dafür regelt der Leitfaden dazu.

2.6 Die über das Alter von 16 Jahren hinausgewachsenen Pfadfinder treten in die Roverstufe über, die Stufe, in der sich aus der erlebnisorientierten Zugehörigkeit zur Pfadfinderbewegung eine bewußte pfadfinderische Lebenshaltung herausbilden soll. Es ist die Stufe der Erarbeitung eines geistigen Weltbildes, der Gewinnung einer verantwortungsbewußten, aktiv kritischen Stellungnahme gegenüber Umwelt und Gesellschaft.

Die Roverstufe beruht auf dem Prinzip der Selbstverantwortlichkeit. Auf das Leben der Erwachsenen gerichtet, unterscheidet sie sich in Arbeitsweise, Stil und Organisationsform grundlegend von den anderen Stufen, weiß sich aber mitverantwortlich eingebunden in das Leben des Stammes.

Die Rover bilden Backschaften von ca. 10 Mitgliedern und wählen sich ihren Sprecher, der vom Stammesrat bestätigt werden muß.

Für die Rover werden Pfadfinderversprechen und Pfadfinderregeln fortgeführt.

3 Organe und Verwaltung

3.1 Der Stamm wird vom Stammesführer in enger Zusammenarbeit mit dem Stammesrat geführt. Der Stammesführer ist an die Entscheidungen des Stammesrates gebunden.

Der Stammesführer und sein Stellvertreter werden vom Stammesrat mit einfacher Mehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt und vom Vorstand des Trägervereins bestätigt. Erhebt der Vorstand Einwände, entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Stammesführer kann zwecks Aufgabenteilung ein Führungsteam aufstellen, dessen einzelne Mitglieder vom Stammesrat bestätigt werden und dadurch Sitz im Stammesrat erhalten. Der Stammesführer kann die Mitglieder des Führungsteams wieder abberufen.

Der Stammesführer kann mit Zustimmung von ¾ aller im Stammesrat vertretenen Stimmen, bei gleichzeitiger Benennung eines neuen Kandidaten, vom Stammesrat abberufen werden. Bis zu einer Neuwahl, die innerhalb eines Vierteljahres durchgeführt werden muß, leitet der Stellvertreter den Stamm.

3.2 Der Stammesführer, sein Stellvertreter, die gewählten und bestätigten Führer der Backschaften, der Meuten, sowie ein Vertreter des Rechtsträgers sollen monatlich zum Stammesrat zusammentreten. Die Mitglieder des Führungsteams nehmen mit beratender Stimme teil.

Der Stammesrat beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, bei Änderungen dieser Ordnung und bei Abberufung der Stammesführung mit ¾ Mehrheit seiner Stimmberechtigten.

Die Leitung des Stammesrates obliegt dem Stammesführer bzw. seinem Stellvertreter. Der Stammesrat ist bei Anwesenheit der Hälfte seiner Stimmberechtigten beschlußfähig. Von jeder Sitzung des Stammesrates ist ein Beschlußprotokoll zu erstellen und den Mitgliedern des Stammesrates spätestens nach 14 Tagen zuzuleiten. Der Stammesrat ist für den Stamm verantwortlich. Seine Beschlüsse sind für alle Mitglieder des Stammes bindend. Der Stammesrat tagt nicht-öffentlich.

3.3 Rechts- und Vermögensträger des Seepfadfinderstamm Dwarslöper ist der Verein Seepfadfinderstamm Dwarslöper e.V., der über eine eigene Satzung verfügt. Die Stammesmitglieder sind für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Stamm gleichzeitig Mitglieder des Seepfadfinderstamm Dwarslöper e. V..

4 Formen

4.1 Die Kluft ist äußerlicher Ausdruck unserer Gemeinschaft und zeigt die Zugehörigkeit zur weltweiten Pfadfinderbewegung.

Zur Fahrtenkluft gehören das Fischerhemd, ein blaues Halstuch (Wölflinge: orange) mit rotem Randstreifen und die Jungenschaftsjacke (Juja). Erst nach Ablegen des Versprechens ist das Mitglied berechtigt, das Halstuch zu tragen.

Die Rautenlilie im Steuerrad wird von allen Stammesmitgliedern als Webabzeichen auf dem rechten Ärmel des Fischerhemdes und schräggestellt auf der rechten Kragenecke der Juja getragen.

Als Abzeichen für nachgewiesene Leistungen in der Probenarbeit werden Halstuchkordeln getragen. Einzelheiten und Anforderungen regelt der Ausbildungsleitfaden.

Das Woodbadgezeichen kann als Zeichen der einzigen gemeinsamen Ausbildungsform der Weltpfadfinderbewegung getragen werden.

4.2 Jede Gruppe wählt ein ihrem Namen entsprechendes Zeichen. Das Zeichen der Meute ist der Wolf. Die Banner und Wimpel der Gruppen bzw. der Stander tragen die Rautenlilie im Steuerrad und das Gruppenzeichen nach den Regeln der Heraldik.

Seepfadfinderstamm Dwarslöper e.V.